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Gleichstellungsarbeit ist seit 1994 eine gesetzliche Pflichtaufgabe in Kommunen ab 10.000 Einwohnern und Einwohnerinnen. Im Rahmen einer modernen Personalentwicklung und von Gender Mainstreaming hat die Relevanz von Gleichstellung für die Gesamtverwaltung und den Rat einer jeden Kommune weiter zugenommen.
Die Aufgaben einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beziehen sich auf Vorhaben und Maßnahmen der Verwaltung sowie die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei ihrem Bemühen um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.
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