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Bauberatung

Sie wollen in Harsewinkel neu bauen, anbauen oder umbauen? Oder Sie sind mit Planung und Betreuung einer entsprechenden Maßnahme beauftragt?

  • Wir bieten Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch zu Ihrem Vorhaben.
  • Von uns erhalten Sie die notwendigen Auskünfte zum Baurecht.
  • Sind Fragen nur nach Rücksprache bzw. Beratung mit anderen Dienststellen oder Mitarbeitern in der Stadtverwaltung zu beantworten, stellen wir den notwendigen Kontakt her oder holen für Sie die entsprechenden Informationen ein.

Die Stadt Harsewinkel besitzt selbst keine Bauaufsichts- bzw. Baugenehmigungsbehörde, diese ist in der Kreisverwaltung Gütersloh integriert. Alle Bauvorhaben, die nicht in der Genehmigungsfreistellung nach § 67 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) behandelt werden, sind beim Kreis Gütersloh zu beantragen. „Genehmigungsfreie Wohngebäude (inklusiv Stellplätze und Garagen)“, die die Voraussetzungen des § 67 Bau ONRW erfüllen, werden der entsprechenden Gemeindeverwaltung, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll, vorgelegt.

Wohngebäude sind von der Genehmigungspflicht freigestellt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Es handelt sich um ein Gebäude unterhalb der Hochhausgrenze, das der Wohnnutzung dient. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt.

  • Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der kein Industrie-, kein Gewerbe-, kein Sondergebiet festsetzt und der die Wohnnutzung nicht ausschließt.

  • Das Bauvorhaben widerspricht nicht den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, d.h. es ist keine Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen erforderlich.

  • Die Erschließung ist gesichert.

  • Die Gemeinde hat innerhalb der 1- Monats-Frist nicht erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die Genehmigungsfreiheit gilt auch für:

  • Nutzungsänderungen, wenn sie im Ergebnis zu einem Wohngebäude führen, das genehmigungsfrei hätte errichtet werden dürfen.

  • Nebenanlagen sowie Garagen und Stellplätze bis 1000 qm Nutzfläche, wenn sie räumlich und funktional der Wohnnutzung zugeordnet sind und sich dieser unterordnen.

  • Ferien- und Wochenendhäuser.

Der Bauherr kann beantragen, dass für die in Satz 1 genannten Vorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Detaillierte Informationen zu dem Thmenkomplex (Verfahren, Genehmigungserfordernisse, Nachbarschutz etc.) finden Sie auch in der Rubrik "Bauen und Wohnen" der homepage des Kreises Gütersloh www.kreis-guetersloh.de. Oder rufen Sie uns an und vereinbaren einen Gesprächstermin.



Ansprechpartner:

Markus Ehrlich
Fachgruppenleiter 3.1
Bauverwaltung, Planung
Tel.: (0 52 47) 9 35 - 124
Markus.Ehrlich@gt-net.de

Reinhard Pawel
Fachbereichsleiter 3 Bauen/Städtische Betriebe
Tel.: (0 52 47) 9 35 - 130
Reinhard.Pawel@gt-net.de


 



 
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